Gesetzlich Versicherter
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Therapiekosten bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Als Erwachsener tragen Sie einen Eigenanteil von 10% der Kosten für die Therapie sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro. In besonderen Fällen (z.B. als chronisch kranke Person oder als sozialer Härtefall) sind Sie von der Zuzahlung befreit.